Allgemeines
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Datum/Zeit: 06.02.2010 14:20 Quelle: Allgemeines - Presseaussendung |
HYPO Investmentbank weist Vorwurf in heutiger "profil"-Vorabmeldung zurück
Nicht die Transaktion selber, sondern nur der enstprechende Bilanzierungsansatz wird bei Staatsanwaltschaft untersucht
Die HYPO Investmentbank weist die heutige
OTS-Meldung des Wirtschaftsmagazins "profil" zurück, wonach die
Justiz eine Wertpapiertransaktion der HYPO untersuchen soll: Die
Sachverhaltsdarstellung, welche die FMA an die Staatsanwaltschaft St.
Pölten weitergeleitet hat, bezieht sich ausschließlich darauf, ob die
Einzelposition dieser Transaktion in der Bilanzierung 2008 in der
richtigen Form erfolgt ist. Die Transaktion selber ist nicht
Untersuchungsgegenstand, betont die HYPO.
Nach Auffassung der HYPO Investmentbank standen mehrere
gleichwertige Bilanzierungsvarianten zur Verfügung; die von der HYPO
gewählte Mehtode war eine davon. Sie stand im Einklang mit den
anwendbaren Gesetzen und Bilanzierungsstandards, wie dies auch vom
Wirtschaftsprüfer Deloitte sowie durch ein Gutachten von Ernst &
Young ausdrücklich bestätigt wird.
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